Faire Kosten ab 75,50 EUR / Tag
Wie gestalten sich die Kosten und welche Vorteile haben Sie?
- Die monatlichen Kosten für eine osteuropäische (EU) Haushaltshilfe und Betreuungskraft beginnen bei 75,50 Euro je Tag.
- Bei einer deutschen Haushaltshilfe oder Pflegekraft liegen die Kosten ca. 2,5 bis 3 Mal höher.
- Für die Preisgestaltung sind folgende Kriterien relevant:
1. Pflegegrad der zu betreuenden Person(en)
2. Anzahl der zu betreuenden Personen
3. Individuelle Sonderwünsche wie z.B. bessere Sprachkenntnisse, Führerschein und Fahrpraxis
- Hinzu kommt eine Fahrtkostenpauschale von 240 bis 300 Euro für die An- und Abreise einer Betreuungskraft.
Wann und wie erfolgt die Bezahlung?
- Die Rechnungsstellung erfolgt zur Monatsmitte und ist per Überweisung zum Ende des laufenden Monats zu zahlen. In Ihrer Rechnung ist das Empfängerkonto aufgeführt.
Welche Möglichkeiten der Kostenerstattung gibt es?
- Haben Sie gewusst, dass Ihnen der Staat jedes Jahr die Möglichkeit des Steuerabzugs in Höhe von maximal 4.000 Euro für eine haushaltsnahe Dienstleistung gibt? Sie geben hierfür die Rechnungen Ihrer Betreuungskraft in Ihrer Einkommensteuererklärung an und das Finanzamt zieht dann im Steuerbescheid von ihrer zu zahlenden Einkommensteuer
- 20% der jährlich entstandenen Kosten als Steuerermäßigung ab.
- Verhinderungsgeld
- Beispielberechnungen für finanzielle Förderungen (die Zahlen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt, dennoch übernehmen wir keine Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der mitgeteilten Informationen). Bitte kontaktieren Sie dazu Ihren Berater.
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
monatliches Pflegegeld von der Pflegekasse | Anspruch auf Beratungsgespräch halbjährig | 316 EUR | 545 EUR | 728 EUR | 901 EUR |
monatliche Pflegesachleistung | 0 EUR | 724 EUR | 1.363 EUR | 1.693 EUR | 2.095 EUR |
monatlicher Entlastungsbetrag | 125 EUR | 125 EUR | 125 EUR | 125 EUR | 125 EUR |
Verhinderungspflege* bis zu 6 Wochen im Jahr insgesamt 1.612 EUR | 0 EUR | 134 EUR | 134 EUR | 134 EUR | 134 EUR |
50% des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege* | 0 EUR | 67 EUR | 67 EUR | 67 EUR | 67 EUR |
Summe der möglichen Förderungen | 125 EUR | 1.206 EUR | 2.044 EUR | 2.541 EUR | 3.097 EUR |
* Stand 2022. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse bzgl. des Verhinderungspflegegeldes und des Leistungsbetrages für die Kurzzeitpflege
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